Ökologische Untersuchungen beinhalten:
Untersuchungen zur Fauna
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen:Neue Pläne, Projekte und Vorhaben, die ein Natura-2000-Gebiet und seine Schutzziele erheblich beeinträchtigen könnten, müssen vorher auf ihre Verträglichkeit nach Art. 6 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 Bundesnaturschutzgesetz geprüft werden. Die FFH-Richtlinie schließt neue Vorhaben nicht aus. Sie verlangt aber, dass der ökologische Stellenwert angemessen berücksichtigt wird.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Siehe auch Vogelschutzrichtlinie des Bundesamt für Naturschutz = VS-Richtlinie
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