Das Grün vor der Haustür:


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Erläuterung: (Quelle: Wikipedia)

Freiraumplanung ist eine Teilaufgabe von Landschaftsarchitektur. Ihre Leistungen bestehen in der Planung ästhetisch, ökologisch und sozial konsistenter Freiraumstrukturen im impliziten Zusammenhang mit urbanen und suburbanen Strukturen. Sie ist damit ein Teil der Stadtplanung. Ihre gesetzliche Aufgabe wird durch die Ziele der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes begründet. Historisch beruht sie auf der städtischen Grünplanung (künstlerischer Städtebau und rationalistische Stadtplanung) und der regionalen Landschaftsentwicklung (Landesverschönerung und Landschaftsplanung). Mitunter wird der Begriff der Freiraumplanung auch synonym zu „Landschaftsarchitektur in der Stadt“ verwendet.

Freiraumplanung bemüht sich auf allen für den Siedlungsbereich wichtigen Ebenen der räumlichen Planung, um ein ausgewogenes Verhältnis von Siedlungsfläche und Freiräumen. Sie dient:

  • der Gestaltung von öffentlichen oder privaten Erholungsflächen, wie Parks, Gärten etc.
  • dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
  • den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Menschen